Nach einem Briefwechsel (22.12. und 26.12.1970) wird am 14.01.1970 in einem Brief des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem „Betreff: Freigabe
der 380/220-kV-Vierfachleitung Laer – Kruckel – Lippborg“ folgendes geschrieben:
„Nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit teile ich mit, daß einen Erneuerung meiner Freigabe für die Errichtung der Hochspannungs-Vierfachleitung von Laer über Kruckel nach Lippborg mit
zwei 380-kV- und zwei 220-kV-Stromkreisen nicht erforderlich ist, da aufgrund meines Schreibens vom 20.3.1970 das gesamte Leistungsprojekt gemäß den Bestimmungen de Energiewirtschaftsgesetzes
freigegeben ist.“
Die Freileitung wird errichtet, aber die Beseilung wird nicht im genehmigten Umfang vollzogen!
Seit diesem Zeitpunkt wird in allen vorliegenden Schreiben davon ausgegangen, dass die Freileitung Bl. 4316 Kruckel-Uentrop eine bestandkräftige 380/220kV-Vierfachleitung ist.
Zu mindestens ab einem Bürgerdialog der Stadt Dortmund im Jahre 2011 ist öffentlich, dass auf Grund des Bundesnetzplanes Amprion GmbH beabsichtigt, die Freileitung auf den genehmigten Bestand
(zwei 380-kV- und zwei 220-kV-Stromkreisen) aufzurüsten. Im Zuge der Aufrüstung soll von der Westnetz GmbH auch eine bestehende 110 kV Leitung (Schneiderstr.) abgebaut werden und auf die
bestehenden Masten zubeseilt werden.
Am 19.03.2015 antwortet die Bezirksregierung Arnsberg auf eine Anfrage der Westnetz GmbH. Westnetzt Gmbh fragt an, ob für das Vorhaben,die 110 kV-Verbindung als Zubeseilung auf der in den 70er
Jahren errichteten 380-/220-kV-Vierfachleitung Kruckel-Uentrop auszuführen, eine Genehmigung nach §43 EnWG erforderlich ist. Die Bezirksregierung führt aus:
„Für Änderungen oder Erweiterungen ist demnach nach dem Inkrafttreten der UVP-Novelle eine Prüfung gemäß §3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG vorzunehmen. Von einer Änderung eines Vorhabens ist immer dann
auszugehen, wenn das Vorhaben vom Regelungsgehalt einer bestandskräftigen früheren Zulassungsentscheidung nicht mehr gedeckt ist. Keine Änderungen und damit genehmigungsfreie Arbeiten sind zum
Beispiel der Rückbau einer Freileitung, der baugleiche Ersatz von Bauteilen wie auch von Masten und Seilen und der Abbau von Stromkreisen oder Abbau von Traversen sowie in der Regel sämtliche
Instandhaltungsarbeiten. Keine Änderungen sind in der Regel ferner kleinere Baumaßnahmen wie die Anbringung von Flugwarnkugeln, Leiterseilmarkierungen und Anpassungen an den Stand der Technik,
soweit der genehmigte Rahmen des Vorhabens nicht verlassen wird. Änderungen im Sinne o.g. Vorschriften dagegen liegen zum Beispiel dann vor, wenn der Schutzstreifen vergrößert, Maststandorte
verändert, die Spannungsebene erhöht oder die Stromkreisanzahl erhöht werden sollen. Da im vorliegenden Fall durch die geplante Zubeseilung und Ergänzung der unteren Traversenebene der
bestandskräftigen 380-/220-kV-Vierfachleitung Kruckel-Uentrop, Bl. 4316 der genehmigte Rahmen nicht verlassen wird, liegt keine Änderung im Sinne des UVPG und EnWG vor.“
Das Resultat:
„Daher kann das geplante Vorhaben der Westnetz nach Abstimmung über rein temporäre Eingriffe während der Baumaßnahme mit den jeweils fachlich und örtlich zuständigen Behörden ohne
Änderungsverfahren nach § 43 EnWG umgesetzt werden.“
Auch auf eine Massnahmenbeschreibung durch die Firma Amprion GmbH vom 03.02.2016 antwortet die Bezirkregierung Arnsberg am 12.02.2016 mit ähnlichen Wortlaut.
In neuerer Zeit wurde das Thema Höchstspannungsfreileitungen das erste Mal im Jahre 2011 den Bürgern sichtbar, u.z. bei einem Bürgerdialog der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz (jetzt Westnetz) am 13. Dezember 2011.
Hierbei ging es im wesentlichem um die 110 kV Freileitung von Kruckel nach Hörde. Mit diesem Thema ist seit längerem eine andere Bürgerinitiative an der Schneiderstraße aktiv. Dieser Bürgerdialog wurde fortgesetzt mit ca. zehn Veranstaltungen, die alle bei der Ombudsstelle der Stadt Dortmund dokumentiert sind.
Bei all diesen Bürgerdialogen ging es vornehmlich um die vorhandene 110 kV Freileitung, die möglichst von der vorhandenen Bebauung fernzuhalten werden soll – durchaus verständlich.
Im Mai 2016 teilte dann die Firma amprion betroffenen Bürgern mit (also die, die im Grundbuch ein Überleitungsrecht eingetragen haben), dass eine 220 kV Leitung auf eine 380 kV Freileitung umgestellt wird und dass die Masten eine 110 kV Leitung als Zubeseilung erhalten werden. Wie sich herausstellte, war die Zubeseilung die Eliminierung der 110 kV Leitung der Schneiderstraße.
Die Bürger der betroffene Straßen Gotthelfstraße, Gemeinschaftsweg, Erbstollen und Hagener Straße waren von dieser Vorgehensweise und von der Tatsache selbst mehr als geschockt und haben mit den Firmen westnetz / amprion, aber auch mit der Bezirksregierung in Arnsberg einen Dialog gesucht, allerdings ohne greifbares Ergebnis.
So kamen am 13.12.2016 die Bürger der betroffenen Straßen zu einer Informationsveranstaltung zusammen und im Zuge dessen bildete sich die Bürgerinitiative „Höchstspannungsleitung Dortmund – Süd“.
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